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Deutsches Rotes Kreuz Gelnhausen Fortbildung des hauptamtlichen Rettungsdienstpersonals

Wie in den vergangenen Jahren auch, wurde das hauptamtliche Rettungsdienstpersonal des DRK auch im Jahr 2005 nach den Vorgaben des Hessischen Rettungsdienstgesetzes fortgebildet. Jeder Mitarbeiter muss 38 Stunden jährlicher Fortbildung nachweisen.